Teilnahme an einem Panel des Digital-Health-Kongresses der Süddeutschen Zeitung. Dabei auch Vertreter der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Gesetzlichen Krankenkassen. Mein Eindruck: außer mir gibt es dort keine skeptischen Stimmen zur zwangsweise eingeführten Internetvernetzung von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken. Was sich – danach betrachtet – auch so bestätigt hat. Mehr Informationen zum Thema unter freiheit-fuer-ein-prozent.de bzw. gesundheitsdaten-in-gefahr.de.
24.09.2019 – Telematikinfrastruktur – Datenautobahn für das Gesundheitswesen?
Die zwangsweise Einführung der Telematik verletzt das Patientengeheimnis,
da unsicher.
Es widerspricht der freien Berufsausübung des Arztes. Nur er kann entscheiden, wie er kommunizieren will.
Verletzung Art. 1 u. 12 GG